GFZ

Abkürzung für: Geschossflächenzahl

Die GFZ ist die Vorgabe aus dem Bebauungsplan über das Verhältnis der Grundstücksgröße zur baulichen Nutzfläche des Gesamtgrundstücks. Die GFZ multipliziert mit der Grundstücksflächenangabe ergibt die maximal zulässig zu errichtende Geschossfläche.

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