Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt nachdem der Käufer eines Grundstücks/einer Immobilie die fällige Grunderwerbssteuer gezahlt hat. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Voraussetzung für den Eintrag des Eigentums in das Grundbuch.

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