BGB-Vertrag
Ein BGB-Vertrag ist ein Werkvertrag zur Errichtung eines Gewerkes auf Grundlage des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Im Gegensatz zum VOB-Vertrag verjähren Mängel am Bauwerk nach 5 Jahren (§ 638 BGB). Die VOB empfiehlt unterschiedliche Zeiten für die verschiedenen Gewerke. Die Bedingungen von VOB und BGB im Vertrag zusammen zu bringen verstößt gegen das AGB-Gesetz.