Dienstbarkeit
Eigenleistungen sind Arbeiten am Bau, die der Bauherr selber erbringt oder von Dritten ausführen lässt. Ein Gewährleistungsanspruch gegen den Bauunternehmer für die in Eigenleistung durchgeführten Arbeiten besteht nicht. Die Ausführung der Arbeiten muss bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet werden.