GFZ
Abkürzung für: Geschossflächenzahl
Die GFZ ist die Vorgabe aus dem Bebauungsplan über das Verhältnis der Grundstücksgröße zur baulichen Nutzfläche des Gesamtgrundstücks. Die GFZ multipliziert mit der Grundstücksflächenangabe ergibt die maximal zulässig zu errichtende Geschossfläche.