Grundbuch
Beim Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Register
der im Grundbuchbezirk gelegenen Grundstücke und den mit ihnen verbundenen
Rechten (Bestandsverzeichnis). Es dient der Dokumentation der
Eigentumsverhältnisse (Abteilung I), der auf den Grundstücken ruhenden Lasten
und Beschränkungen (Abteilung II) und der auf ihnen ruhenden
Grundpfandrechte (Abteilung III). Für jedes "Grundstück" i.S.d.
Grundbuchrechts wird ein Grundbuchblatt angelegt, das sich in die oben
beschriebenen Abteilungen gliedert (Grundbuch organisiert als Realfolium). Das
Grundbuch kann von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse
nachweisen kann. Es liegt beim Grundbuchamt aus, das dem zuständigen
Amtsgericht angegliedert ist.