Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer wird vom Wert der gekauften Immobilie gemäß Notarvertrag an das Finanzamt abgeführt. Ausgenommen ist mitgekauftes Zubehör, welches als solches im Vertrag deklariert werden muss. Je nach Bundesland gelten folgende Höhen:
Brandenburg, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen: 5,0
Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Bremen: 4,5
Saarland: 4,0
alle anderen Bundesländer: 3,5