Jahresabrechnung
Die Jahresabrechnung ist die Aufstellung einer Abrechnung
über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Verwaltung des
gemeinschaftlichen Eigentums. Es wird eine Einzelabrechnung für den jeweiligen
Eigentümer unter Zugrundelegung des Verteilerschlüssels erstellt.
Diese Abrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und nach Ablauf eines
Kalenderjahres vorzunehmen