MaBV
Abkürzung für: Makler- und Bauträgerverordnung
Die MaBV regelt als Verbraucherschutzverordnung die
Beziehungen zwischen den Auftraggebern einerseits und Maklern,
Kapitalanlagevermittlern, Bauträgern und Baubetreuern andererseits. Im
Mittelpunkt steht der Schutz des Vermögens der Auftraggeber.
Die MaBV enthält Sicherungsvorschriften zur Verwendung von Geldern der
Auftraggeber, Informations- und Aufzeichnungs-vorschriften, Vorschriften über
die Sammlung und Aufbewahrung von Prospekten sowie Vorschriften über
Pflichtprüfung, Prüfung aus besonderem Anlass und behördliche Nachschau.
Rechtsgrundlage für diese Berufsausübungsregelung ist die
Verordnungsermächtigung nach § 34 c der Gewerbeordnung.