Sondereigentum
Das Sondereigentum ist ein Bereich des Wohneigentums bei Teilung nach WEG, der der ausschließlichen Nutzung des Wohnungseigentümers unterliegt.
Das Sondereigentum ist ein Bereich des Wohneigentums bei Teilung nach WEG, der der ausschließlichen Nutzung des Wohnungseigentümers unterliegt.