Sonderumlage
Bei der Sonderumlage beschließt die Eigentümerversammlung durch einen Mehrheitsbeschluss die Zahlung einer Sonderumlage, um z.B. ungeplante Instandsetzungen begleichen zu können.
Bei der Sonderumlage beschließt die Eigentümerversammlung durch einen Mehrheitsbeschluss die Zahlung einer Sonderumlage, um z.B. ungeplante Instandsetzungen begleichen zu können.