Immobilienpolitische Handlungsschwerpunkte 2012
Das von der Bundesregierung im September 2010 verabschiedete Energiekonzept und die Beschlüsse zur beschleunigten Energiewende vom 6. Juni 2011 sind aus Sicht der BSI die wichtigsten Entscheidungen der aktuellen Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode. Der aufgezeigte Entwicklungspfad und die formulierten Ziele sind jedoch nach wie vor ambitionierter als die bisher sichtbaren Umsetzungsschritte, allen voran die Ausstattung des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms und die Aufteilung der Mittel aus dem Energie- und Klimafonds sowie die bisher fehlenden steuerlichen Anreize für alle privaten Gebäudeeigentümer. Zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung ist mittelfristig eine staatliche Förderung in Höhe von 5 Milliarden Euro jährlich erforderlich. Nur so kann ein ausreichender Fördereffekt für höhere Standards angeboten werden, deren Sanierungshäufigkeit gesteigert werden soll. Mindestens genauso wichtig ist angesichts mehrjähriger Planungszyklen im Immobilienbereich eine Verstetigung der Förderung über 2014 hinaus. Die ab 2015 geplante Umstellung der Fördermittel auf haushaltsunabhängige Mittel schafft erneut starke Unsicherheit. Diese hat in der Vergangenheit bereits zu einem deutlich spürbaren Rückgang der Sanierungsrate geführt. Die BSI fordert den Vermittlungsausschuss mit Blick auf dessen nächste Sitzung am 8. Februar auf, zum geplanten Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen zu einem positiven Abschluss kommen, um auch Privateigentümer stärker in die energetische Sanierung einzubinden. Wohnen im Alter:
Die BSI tritt mit Nachdruck dafür ein, das KfW-Förderprogramm "Altersgerecht Umbauen" wieder mit Mitteln des Bundes auszustatten. Ab dem 1. April wird es lediglich als Eigenprogramm der KfW fortgeführt. Konsequenz: Das Programm wird aufgrund höherer Zinsen nicht nur für die professionelle Wohnungswirtschaft, sondern auch aufgrund des Wegfalls der Zuschussvariante für Eigentümer und Mieter deutlich unattraktiver. Angesichts der großen Aufgabe, den Wohnungsbestand an die künftigen Herausforderungen der Gesellschaft anzupassen, ist ein Förderverzicht nicht angemessen. Laut der jüngsten Studie "Wohnen im Alter" des Kuratoriums deutsche Altershilfe (KDA) im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gibt es bis 2015 einen Mehrbedarf von 2,5 Millionen altersgerechten Wohnungen. Bis 2020 wird dieser Bedarf sogar auf etwa drei Millionen steigen. Daher ist die Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum sowie Betreuungs- und Pflegeangeboten eine zentrale Zukunftsaufgabe für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Auch die Pflegekassen müssen einen höheren Beitrag für die Anpassung an den demografischen Wandel leisten und beispielsweise mobilitätsfördernde Umbauten beim Gebäude- und Wohnungszugang und Barrierereduzierungen innerhalb der Wohnungen fördern. Mietrecht:
Als eine wesentliche klimapolitische Weichenstellung sieht die BSI den im Oktober 2011 erschienenen Entwurf des Bundesministeriums für Justiz für eine Änderung des Mietrechts. Der nunmehr vorgelegte Referentenentwurf ist sozial ausgewogen, da er einen interessengerechten Ausgleich zwischen Vermieter und Mieter schafft. Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters ist jedenfalls nicht erkennbar. Die BSI hat dazu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Sie finden das Dokument zum Download hier.