Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung wurde eine jährliche Untersuchungspflicht für Trinkwassererwärmungsanlagen, die Duschen versorgen und mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als drei Liter Trinkwasser zwischen Erwärmungs- und Entnahmestelle beinhalten, eingeführt. Welche Verantwortlichkeiten und Pflichten für den Haus- beziehungsweise Wohnungseigentümer und Immobilienverwalter aus den neuen Bestimmungen erwachsen, welche Grenzwerte eingehalten werden müssen, wie es sich mit der Abrechnung der Prüfungskosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verhält – diese und andere Fragen werden auf dem IVD-Merkblatt zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung übersichtlich beantwortet.
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