Pflichten aus der Trinkwasserverordnung

Mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung wurde eine jährliche Untersuchungspflicht für Trinkwassererwärmungsanlagen, die Duschen versorgen und mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als drei Liter Trinkwasser zwischen Erwärmungs- und Entnahmestelle beinhalten, eingeführt. Welche Verantwortlichkeiten und Pflichten für den Haus- beziehungsweise Wohnungseigentümer und Immobilienverwalter aus den neuen Bestimmungen erwachsen, welche Grenzwerte eingehalten werden müssen, wie es sich mit der Abrechnung der Prüfungskosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verhält – diese und andere Fragen werden auf dem IVD-Merkblatt zur Umsetzung der Trinkwasserverordnung übersichtlich beantwortet.

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