IVD Mitte-Ost: Richtung der Mietrechtsreform stimmt
Der Immobilienverband Deutschland Mitte-Ost (IVD Mitte-Ost) begrüßt die durch die Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Mietrechts. „Die angedachten Änderungen zeigen, dass die Bundesregierung die Zeichen der Zeit erkannt hat und endlich ein wesentliches Reformvorhaben konsequent angeht“, sagt Karl-Heinz Weiss, Regionalvorsitzender des IVD Mitte-Ost. Bevor das Gesetz aber endgültig verabschiedet werden könne, seien noch zahlreiche Überarbeitungen und Detaillierungen notwendig.
Auf Zustimmung stoßen bei den Mitgliedern des Verbandes vor allem die Anreize für die energetische Sanierung. Weiss: „Wer die Betriebskosten einer Immobilie dauerhaft senken will, investiert viel Geld und trägt ein beträchtliches wirtschaftliches Risiko. Dass der Mieter während der Umbauarbeiten bis zu drei Monaten Beeinträchtigungen dulden muss, ist insofern gerecht, weil dieser in erster Linie von den geringeren Kosten profitiert.“ Bedenke man, dass rund 75 Prozent aller Immobilien im Privatbesitz sind, schaffe die Bundesregierung damit ein Stück weit Sicherheit für Menschen, die eine Immobilie als Wertanlage beziehungsweise Altersvorsorge besitzen.
Wichtig sei allerdings, dass deutlich zwischen Maßnahmen zur energetischen Sanierung und Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten unterschieden wird. Bei letzterem darf der Vermieter kein Gebrauch vom eingeschränkten Mietminderungsrecht Gebrauch machen. Das muss die Mietrechtsreform eindeutig klarstellen.
Gleichzeitig sieht der IVD Mitte-Ost auch seine Verbandsmitglieder in der Pflicht. Gerade die Hausverwalter sind gefordert, um die Bauarbeiten der Modernisierungsmaßnahmen so zu koordinieren, dass die Wohnwert-Beeinträchtigung der Mieter zeitlich so gering wie möglich gehalten wird. „Hierbei sind wir sowohl dem Vermieter als auch dem Mieter verpflichtet. Der Mieter hat ein Recht auf wenig Baulärm und –schmutz. Im Gegensatz dazu legt der Vermieter Wert darauf, dass die Mietminderungen aufgrund der Bauzeit so gering wie möglich gehalten werden“, sagt Rainer Hummelsheim, Vorstandsmitglied des IVD Mitte-Ost und Hausverwalter in Leipzig. Die angedachte Regelung in der Reform sei für beide Seiten angemessen und hinnehmbar.
Die Vorschläge zum Energiecontracting und zur leichteren Räumung nach dem Berliner Modell tragen nach Ansicht des IVD Mitte-Ost zur Kostensenkung bei beziehungsweise machen es leichter, dauerhaft säumige Mieter schneller aus der Wohnung zu verweisen. Weiss: „Der Vermieter erhält damit wesentlichen Handlungsspielraum gerade wenn es um sogenannte Mietnomaden geht. Wir glauben aber nicht, dass Vermieter jetzt vorschnell Mieter kündigen, die aufgrund einer kurzfristigen sozialen Schieflage wie beispielsweise plötzliche Arbeitslosigkeit in finanzielle Probleme gekommen sind.“ Vielmehr sei der faire Umgang eine wesentliche Voraussetzung für das gleichberechtigte Miteinander beider Parteien. „Die neue Mietrechtsreform wird dazu ihren Beitrag leisten“, so der Regionalvorsitzende.