Zum 1. Januar 2025 ist der Mindestlohn auf 12,82 Euro angehoben worden (2024: 12,41 Euro).
Entsprechend dieser Erhöhung steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobber auf 556 Euro pro Monat im Jahr 2025 (2024: 538 Euro). Eine Kürzung der Arbeitszeit Ihrer Minijobber ist daher nicht erforderlich.