Die Modellansätze der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten nach Anlage 3 – ImmoWertV resultieren aus den dort veröffentlichten Basiswerten vom Oktober 2001, welche mit dem Verbraucherpreisindex jährlich fortgeschrieben werden. Details zu den Basiswerten 2021 entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts.
Mit den am 10. Januar 2025 veröffentlichten Werten zum IV-Quartal 2024 ergeben sich ab dem Wertermittlungsstichtag 11. Januar 2025 folgende Bewirtschaftungskostenansätze:
Umrechnung 2021/2010