Die Bundesregierung hat am 13. September einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtern soll.
Der Gesetzentwurf sieht punktuelle Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor.