Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) wurden die umsatzsteuerlichen Anforderungen an Rechnungen geändert (§ 14 Umsatzsteuergesetz). Diese Änderungen gelten für Umsätze ab dem 1. Januar 2025. Ein wichtiger Punkt ist, dass Unternehmen in Deutschland sich bei Geschäften untereinander (B2B-Umsätze) in Zukunft elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) schicken sollen.
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem bestimmten elektronischen Format erstellt wird. Das BMF nennt beispielsweise dasFormat XRechnung und das ZUGFeRD-Format. Die Neuregelung wird schrittweise bis zum 1. Januar 2028 eingeführt.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen aber alle Unternehmen in der Lage sein, solche E-Rechnungen zu empfangen. Die Neuregelung dient auch dazu, dass bestimmte Rechnungsangaben in Zukunft direkt und elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet werden. In einem langen Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erklärt, welche Anforderungen es für E-Rechnungen gibt und viele Praxisfragen beantwortet. Unternehmen sollten sich mit dem Schreiben befassen und sicherstellen, dass entsprechende E-Rechnungen empfangen werden können. Das kann nach dem BMF-Schreiben per E-Mail oder elektronischer Schnittstelle erfolgen.