Deutscher Immobilientag in Leipzig: IVD fordert Politik zum Einlenken auf
Kießling sprach zur Eröffnung des Deutschen Immobilientages vor rund 600 Gästen; darunter der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP), der Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber (SPD) und der Staatssekretär im Bundesbauministerium Gunther Adler (SPD) sowie zahlreiche Mitglieder des Bundestages und der Länderparlamente. Sie alle waren gekommen, um mit den Mitgliedern des IVD und weiteren Gästen über die Immobilienwirtschaft in Deutschland zu diskutieren.
Sachkundenachweis statt Bestellerprinzip In seiner Eröffnungsrede forderte Kießling die Politik auf, die Mietrechtsnovellierung nicht in ihrer aktuellen Form als Gesetz zu verabschieden. Das sogenannte Bestellerprinzip widerspricht in der Ausformulierung im Gesetzentwurf dem IVD zufolge nicht nur dem Koalitionsvertrag, sondern stößt auch auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Diese wurden von dem Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Friedhelm Hufen bestätigt. Das Bestellerprinzip sei ein schwerwiegender Eingriff in die Berufsfreiheit und würde einem Entgelt- und Vertragsabschlussverbot gleichkommen. Ein Makler könne keine Aufträge mehr von Wohnungssuchenden annehmen, zumindest nicht, wenn er ihnen eine Wohnung aus seinem Portfolio anbiete. Denn dann gelte der Vermieter als Auftraggeber und somit Zahlungspflichtiger, da er dem Makler die Wohnung ursprünglich angeboten habe. „Ein Makler kann entweder keine Aufträge von Mietsuchenden annehmen oder keine Wohnungen aus seinem Portfolio anbieten – beides gehört jedoch zur gängigen Praxis eines Maklers. Das Bestellerprinzip greift somit erheblich in seine Berufsausübung ein. Und für einen solchen Eingriff muss der Gesetzgeber gewichtige Gründe angeben“, erläuterte Kießling. In Ermangelung einer solchen Begründung würden Makler laut Kießling für ein soziales Ziel in Anspruch genommen, ohne Ausgleich werde ihnen ein Sonderopfer zugemutet. Konkret fordere der IVD, dass im Referentenentwurf der § 2 Abs. 1 und die Ausführungen unter Ziffer 2 ersatzlos gestrichen werden. Im Gegenzug solle der Gesetzgeber einen Sach- und Fachkundenachweis für Immobilienmakler verbindlich machen, um unqualifizierte Gelegenheitsmakler vom Markt auszuschließen. „Dem Mietsuchenden wäre mit dem gesetzlichen Qualifikationsnachweis allemal mehr geholfen“, erklärte Kießling. Unterstützung dieser Forderung erhielt der IVD an dieser Stelle von Staatssekretär Ulrich Kelber, der betonte, dass Verbraucher einfach erkennen müssten, ob ein Immobilienmakler oder –verwalter die nötige Qualifikation mitbringe.
Fünf Forderungen zur Mietpreisbremse Die Novellierung des Mietrechts gefährde auch die bisherige Systematik des Mietrechts. Konkret forderte Kießling von der Regierung eine echte Befristung der Mietpreisbremse auf fünf Jahre und die Beschränkung der Mietpreisbremse auf tatsächliche Mangellagen sowie die gesetzliche Kopplung an einen Maßnahmenplan zur Behebung des Wohnraummangels vor Ort. Außerdem müsse die Bezugsgröße rechtssicher gestaltet werden. „Die ortsübliche Vergleichsmiete ist ungeeignet zur Feststellung von sogenannten Exzessen“, sagt Kießling. Des Weiteren dürften Modernisierungsmaßnahmen nicht gefährdet werden und Staffelmieten weiterhin möglich bleiben.
„Wir verteidigen seit Monaten die Investitionschancen für einen modernen Wohnungsbau. Wenn die Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Version kommt, wird sie auf lange Sicht einen notwendigen Aufschwung im Neubau unterbinden“, prognostiziert Kießling. Der IVD werde sich weiter für die Reform des Gesetzesvorhabens einsetzen. Schließlich sei es eine zentrale Aufgabe des Verbandes, nicht nur die volkswirtschaftliche Bedeutung der Immobilienwirtschaft publik zu machen, sondern auch dafür zu sorgen, dass den Dienstleistungen rund um die Immobilie innerhalb der Gesellschaft ein entsprechender Wert beigemessen werde.