Künftig können Wohnungseigentümerversammlungen rein virtuell stattfinden. Außerdem wird der Einsatz von Steckersolargeräten, sogenannte Balkonkraftwerke, erleichtert. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat heute der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten und dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung in seiner morgigen Plenarsitzung empfohlen.
„Jetzt liegt es an den Wohnungseigentümern, ob sie eine virtuelle Eigentümerversammlung wollen. Wenn drei Viertel der anwesenden Eigentümer so beschließt, gilt dies grundsätzlich für drei Jahre. Bis einschließlich 2028 soll es eine Übergangsregelung geben, die die Eigentümer zwingt, dennoch jährlich eine Präsenzsitzung durchzuführen,“ erläutert Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverband Deutschland IVD.
„Viele Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften werden weiterhin in Präsenz stattfinden, weil einige Wohnungseigentümer noch Vorbehalte haben, es an der technischen Ausrüstung oder dem entsprechenden Sachverstand fehlt. Mit der Zeit werden sicherlich mehr Gemeinschaften davon Gebrauch machen“, ist sich Jugan, der selbst Verwalter ist, sicher. „Die Vorteile des digitalen Formats liegen insbesondere darin, dass zum Teil lange Anfahrten und die Organisation von teuren Versammlungsorten vermieden werden, sowohl für die Eigentümer als auch für den Verwalter und deren Mitarbeiter. Das schafft auch eine zeitliche Flexibilität. Letztlich ist die Änderung eine sinnvolle und vor allem zeitgemäße Ergänzung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Beschlussfassung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft.“
Die Erleichterungen beim Einsatz von Balkonkraftwerken werden vermehrt Mieter und Wohnungseigentümer animieren, Solaranlagen auf ihren Balkonen anzubringen, erwartet Jugan. Jugan ruft Mieter und Vermieter, aber auch Eigentümer untereinander, auf, aufeinander zuzugehen und sich abzusprechen. „Balkonkraftwerke sollten in einem Mehrfamilienhaus nicht zum Zankapfel werden, so wie es früher die Satellitenschüsseln waren – nur mit dem Unterschied: Was früher rund war, ist heute eckig. Der großen Lösung auf den noch vielen ungenutzten Dächern gebe ich trotz der Neuregelung den Vorrang.“
Pressemitteilung vom 3. Juli 2024