Die EU-Gebäuderichtlinie befindet sich derzeit in dem sogenannten Trilog. Unter der Moderation der EU-Kommission versuchen das EU-Parlament und der EU-Rat, sich auf einen abschließenden Text der Gebäuderichtlinie zu einigen. Voraussichtlich am 12. Oktober 2023 wird auf höherer Ebene das erste Mal über die im Richtlinienentwurf enthaltenen Mindestanforderungen an Bestandsgebäude beraten, welche in einem Sanierungszwang der am schlechtesten beschaffenen Bestandsgebäuden münden wird. Konkret heißt das: Bis zum Jahr 2030 sollen alle Wohnhäuser mindestens die Energieeffizienzklasse „E“ und bis 2033 mindestens die Energieeffizienzklasse „D“ erreichen, wobei die Klassen noch definiert werden müssen. Dazu Dirk Wohltorf, Präsident des IVD Bundesverband | Die Immobilienunternehmer:
„Wir wollen, dass der Gebäudebestand mittel- bis langfristig klimaneutral ist. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Das gelingt aber nur, wenn alle Menschen und die gesamte Wirtschaft, insbesondere das Bau- und Handwerksgewerbe, mitgenommen werden. Beim Heizungsgesetz (GEG) hat der Gesetzgeber gerade gezeigt, wie man es nicht machen sollte. Das darf mit der EU-Gebäuderichtlinie nicht noch einmal passieren, zumal die Auswirkungen für Gebäudeeigentümer noch viel gravierender sind. Denn das Heizungsgesetz verpflichtet nur dann zum Sanieren beziehungsweise zum Umstieg auf erneuerbare Energien, wenn die alte Heizung nicht mehr repariert werden kann. Kommt die EU-Gebäuderichtlinie in der vorliegenden Fassung, müssen hingegen die energetisch schlechtesten Gebäude saniert werden, selbst wenn sie noch „funktionieren“. Nach unserer Einschätzung wären insbesondere Einfamilienhäuser von der Sanierungspflicht betroffen, die auch deshalb so schlecht sind, weil die Eigentümer häufig nicht über die finanziellen Mittel verfügen, sie zu sanieren. Ihr Vermögen ist oftmals in der Immobilie gebunden. Ich appelliere an die deutschen Vertreter im EU-Rat, sich am Verhandlungstisch gegen einen Sanierungszwang einzusetzen. Ein möglicher Ausweg könnte darin liegen, die Sanierungspflicht innerhalb einer angemessen Frist von einem Neueigentümer erfüllen zu lassen. Das wäre ein Kompromiss mit Maß und Mitte. Anderenfalls holt sich die Politik die nächste blutige Nase und verspielt das Vertrauen der Bürger endgültig.“
Pressemitteilung vom 10. Oktober 2023