Gesetzliche Fortbildungsverpflichtung nach MaBV

Seit dem 01. August 2018 sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sowie deren Mitarbeiter, die an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung mitwirken, gesetzlich zur Weiterbildung verpflichtet. Zum Jahreswechsel 2020/2021 mussten Verwalter und Makler auf Nachfrage der zuständigen Behörden erstmals nachweisen können, dass sie sich in den letzten drei Jahren mindestens 20 Stunden weitergebildet haben. Ab 2024 können die Aufsichtsbehörden dann den abgelaufenen Zeitraum von 2021 bis 2023 prüfen. Wer gleichzeitig verwaltet und makelt, musste 40 Stunden nachweisen können.
Alle Informationen zur Weiterbildungsflicht nach § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit § 15b Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) finden Sie auf dieser Themenseite: https://ivd.net/2021/05/weiterbildungspflicht/

Beim Wechsel des Arbeitsverhältnisses können bereits absolvierte Weiterbildungsstunden in das neue Unternehmen „mitgenommen“ werden. Die entsprechenden Nachweise müssen dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden.

In NRW, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind die Ordnungsämter der Städte dafür zuständig, zu prüfen, ob Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind. Es besteht jedoch keine Pflicht der Gewerbetreibenden, Fortbildungsnachweise regelmäßig bei der Behörde vorzulegen. Erst auf Anordnung der Behörde müssen Makler und Verwalter Nachweise über die Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung vorlegen. Teilen Wohnimmobilienverwalter oder Immobilienmakler der Behörde nicht mit, welche Fortbildungen sie absolviert haben, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit, bei der ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro droht.

Bei allen Veranstaltungen und (Web-)Seminaren, die der IVD West plant und anbietet, wird im Vorfeld intensiv geprüft, ob die Inhalte den Maßgaben der gesetzlichen Vorgaben entsprechen und in welchem Zeitumfang sie nach MaBV relevant sind. Bei den diesbezüglichen Einladungen wird die genaue Stundenzahl beziffert. Auch für welche Berufsgruppe (Makler oder Verwalter) die Veranstaltungen anrechenbar sind, ist ausgewiesen. Die entsprechenden Terminübersichten finden sich auf der Internetseite des Verbands:

Auch die Angebote der verbandseigenen Europäischen Immobilien Akademie sind in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Pflicht, 20 Stunden innerhalb von drei Jahren nachzuweisen, anrechenbar. Weitere Informationen sind auf der Homepage der EIA zu finden:
???? www.eia-akademie.de

Ansprechpartnerin

IVD West

Sekretariat Geschäftsleitung, Veranstaltungen des Verbands, Beschwerdeangelegenheiten

Der Beitrag Gesetzliche Fortbildungsverpflichtung nach MaBV erschien zuerst auf IVD.

Zurück

Diese Webseite verwendet Cookies um alle Funktionen voll nutzbar zu machen und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Zustimmen