Bislang verwendet Berlin für die Berechnung der Grundsteuer das sogenannte Bundesmodell. Dabei sind zahlreiche individuelle Faktoren wie der Bodenrichtwert und eine fiktive Miete zu berücksichtigen. Die Berechnungsgrundlage der neuen Grundsteuer bilden die Bodenrichtwerte vom 01.01.20222. Diese befanden sich damals auf einem Höchststand. Selbst wenn sie wieder sinken, soll der Wert erst 2029 wieder angepasst werden.
Insbesondere Grundstücke im Ostteil Berlins sowie Wochenendgrundstücke sind von zum Teil drastischen Grundsteuererhöhungen betroffen. Für Erstere wurden bis zur Grundsteuerreform Einheitswerte aus dem Jahr 1935 zugrunde gelegt. So kommt es nun zu besonders großen Sprüngen. Letztere behandelt das neue Grundsteuerrecht nicht als Wohn- sondern als Gewerbeobjekte.