Grundsteuer-Irrweg: IVD Berlin-Brandenburg fordert neues Landesgesetz

Berlin, 05. Dezember 2024 – Als erstes Bundesland verschickt Berlin die Grundsteuerbescheide nach dem reformierten Grundsteuerrecht für das Jahr 2025. Für viele Haushalte ist das ein Kostenschock. Der IVD Berlin-Brandenburg fordert deshalb ein eigenes Grundsteuergesetz für Berlin.

Bislang verwendet Berlin für die Berechnung der Grundsteuer das sogenannte Bundesmodell. Dabei sind zahlreiche individuelle Faktoren wie der Bodenrichtwert und eine fiktive Miete zu berücksichtigen. Die Berechnungsgrundlage der neuen Grundsteuer bilden die Bodenrichtwerte vom 01.01.20222. Diese befanden sich damals auf einem Höchststand. Selbst wenn sie wieder sinken, soll der Wert erst 2029 wieder angepasst werden.

Insbesondere Grundstücke im Ostteil Berlins sowie Wochenendgrundstücke sind von zum Teil drastischen Grundsteuererhöhungen betroffen. Für Erstere wurden bis zur Grundsteuerreform Einheitswerte aus dem Jahr 1935 zugrunde gelegt. So kommt es nun zu besonders großen Sprüngen. Letztere behandelt das neue Grundsteuerrecht nicht als Wohn- sondern als Gewerbeobjekte.

Die Leidtragenden sind nicht nur Immobilieneigentümer, sondern auch Mieter. Denn die Grundsteuer ist umlagefähig. Das bedeutet: Die Kosten werden über die Betriebskosten an die Mieter weitergegeben.

Hinzu kommt: Das neue Grundsteuermodell ist unnötig komplex und damit fehleranfällig. „Vor allem bei Eigentumswohnungen und gemischt genutzten Gebäuden ist die Steuererklärung extrem kompliziert. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass viele der abgegebenen Erklärungen falsch sind“, erklärt Hans-Joachim Beck, Leiter der Steuerabteilung des IVD-Bundesverbands.

Gerechter und einfacher

Aus diesen Gründen appelliert der IVD Berlin-Brandenburg an das Land Berlin, das Grundsteuergesetz zu überdenken. „Viel einfacher und gerechter ist beispielsweise das Hamburger Modell. Ausgangswert für die Steuerbemessung ist dabei die Grundstücksfläche. Bei einer guten Wohnlage wird der Grundsteuerwert etwas angehoben, bei einer schlechten Wohnlage abgesenkt. Mit diesem System hätten es sowohl die Finanzämter als auch die Eigentümer deutlich leichter“, sagt Kerstin Huth, die Vorstandsvorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg.

Bild: @ Zerbor – stock.adobe.com

Ansprechpartner:in

IVD Berlin-Brandenburg

Geschäftsführer Verband & Bildungsinstitut

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