Der Rückschnitt von Hecken und Sträuchern unterliegt gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere dem Naturschutz dienen sollen. Anlässlich der am 28. Februar endenden Heckenschnitt-Saison weist der Immobilienverband Deutschland IVD auf die entsprechenden Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz hin. Demnach ist es strikt verboten, zwischen dem 1. März und dem 30. September Hecken und andere Gehölze stark zurückzuschneiden. Verstöße gegen diese Vorgaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und empfindliche Geldbußen nach sich ziehen.
Diese Regelung dient dem Schutz der heimischen Tierwelt. Viele Vogelarten nutzen Hecken während der Wachstumsperiode als Nist- und Brutstätte. Um die Brutzeit zu schützen, sind in diesem Zeitraum nur leichte Pflege- und Formschnitte erlaubt. Größere Rückschnitte müssen vorher erledigt werden.