Immobilienverband IVD prognostiziert Investitionsrückgang in Sachsen und Sachsen-Anhalt durch Koalitionsvertrag

Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sind zahlreiche Neuerungen verankert, die den Immobilienmarkt in Sachsen und Sachsen-Anhalt verändern werden. Der Immobilienverband Deutschland Mitte-Ost (IVD Mitte- Ost) begrüßt zwar in weiten Teilen die Arbeit der Bundesregierung, warnt aber gleichzeitig vor möglichen Folgen der geplanten Überregulierung. „Die Mietpreisbremse oder das Bestellerprinzip schaffen keinen Wohnraum, beim sozialen Wohnungsbau besteht noch Optimierungsbedarf“, fordert Karl-Heinz Weiss, Regionalvorsitzender des IVD Mitte-Ost. So sieht beispielsweise der Koalitionsvertrag vor, den Ländern bis Ende 2019 jährlich 518 Millionen Euro für die Förderung des sozialen Wohnraums zur Verfügung zu stellen. Der Verband begrüßt diese Initiative, lehnt die Höhe der Summe aber als zu niedrig ab, um für eine nachhaltige Verbesserung zu sorgen. Weiss: „Auch mit der Aufteilung sind wir unzufrieden. Das Geld sollte den Kommunen zur Verfügung gestellt werden und nicht zentral von Berlin aus verteilt werden. Nur vor Ort sind die wahren Bedürfnisse zu erkennen. In Sachsen und Sachsen-Anhalt bestehen deutliche Unterschiede zwischen den immobilien¬wirtschaftlichen Anforderungen in Metropolen und dem ländlichen Raum. Während es in den Großstädten an bestimmten Wohnungsangeboten mangelt, geht es im ländlichen Raum eher darum, die Infrastruktur attraktiver zu gestalten.“ Kritisch steht der Verband außerdem der Einführung einer Mietpreisbremse gegenüber. Bei einem Mieterwechsel soll die neue Miete demnach nur maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Voraussetzung dafür ist nach den Formulierungen im Koalitionsvertrag ein „angespannter Wohnungsmarkt“.
Ausgeschlossen sind hingegen Wohnungen nach einer „umfassenden Modernisierung“. „Ab wann ein Wohnungsmarkt angespannt ist und eine Wohnung umfassend saniert, wird leider gar nicht geklärt. Bei der vorgesehenen Reduzierung und vor allem der geplanten Befristung der Modernisierungsumlage wird allein Bezug genommen auf eine „Amortisation“. Derartig unklare und unscharfe Formulierungen führen zu einer Fülle an juristischen Auseinandersetzungen. Die Gerichte werden klären müssen, wann genau welche Formulierung greift. Das kann nicht im Sinne der Mietvertragspartner sein. Die Leidtragenden sind die Mieter, die sich bei Mieterhöhungen mit dem Vermieter über die genaue Auslegung streiten werden und gleichermaßen die Vermieter, die Sanierungsmaßnahmen zurückstellen, da unklar ist, ob die Investitionen refinanzierbar sind.“ Auch die geplanten Änderungen im Maklerrecht werden Auswirkungen auf das Miteinander von Mieter und Vermieter haben. Denn künftig soll das Bestellerprinzip gelten. Der Immobilienmakler wird demnach von demjenigen bezahlt, der ihn beauftragt hat. Weiss: „Auch wenn die Große Koalition dies als Neuerung hinstellt, der Grundsatz 'Wer bestellt, bezahlt' war auch vorher bereits üblich. Vielmehr haben wir als Verband den Eindruck, dass es darum geht, die Maklercourtage stets auf den Vermieter umzulegen. Das wird nicht funktionieren. So sind in den Metropolen von Sachsen und Sachsen-Anhalt vor allem hochwertige Wohnungen in den besonders begehrten Lagen mittlerweile Mangelware. Wer als Mieter also seine Traumwohnung finden möchte, wird auf die Dienstleistungen eines professionellen Maklers zurückgreifen und diese auch bezahlen.“
Aber auch umgekehrt könnte die neue Gesetzesinitiative Schaden anrichten. Vermieter werden sich in Eigenregie nach einem Nachmieter für ihre Wohnung umschauen und nicht mehr auf die professionelle Unterstützung von Maklern bauen. Weiss: „Damit einhergehend wäre ein Auftragsrückgang für Maklerbüros. In der Konsequenz bedeutet das, dass viele Immobilienfirmen Mitarbeiter entlassen müssen. Damit wäre niemandem geholfen.“ Trotz des erforderlichen Optimierungsbedarfs gibt es aus Verbandssicht auch Grund zur Freude. Der IVD Mitte-Ost fordert seit langer Zeit die Einführung eines Sach- und Fachkundenachweises sowie einer Versicherungspflicht für alle Makler, die für IVD-Mitglieder entsprechend verbandsinterner Regeln schon immer gilt. Erstmals wurden die Punkte nun in den Koalitionsvertrag aufgenommen. „Durch die Steigerung der Zugangs- und Ausübungsanforderungen wird die Qualität der Leistung verbessert und somit mehr Vertrauen und Rechtssicherheit für den Verbraucher erzielt. Es ist gut, dass die neue Bundesregierung der Initiative des IVD zur Einführung dieses Qualitätsnachweises endlich zugestimmt hat“, freut sich Kar- Heinz Weiss.

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