IVD Positionen zum Bestellerprinzip, Qualifikationsnachweis & Mietpreisbremse

Das geplante Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsgesetz, der Sach- und Fachkundenachweis sowie das Gesetz zur Mietpreisbremse

  • Die Einführung eines Bestellerprinzps und eine damit verbundene Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes ist nicht erforderlich.
  • Entsprechend dem Koalitionsvertrag muss auch der Wohnungssuchende einen Makler beauftragen können.
  • Eine weitere Reglementierung der Maklerprovision wird weder dem Vermieter noch dem Mieter helfen. Beide tragen den Nutzen des Vermittlers.
  • Maklerkosten werden entweder in der Miete berücksichtigt oder vom Vermieter ganz eingespart, was zu Rechtsunsicherheiten führt.
  • Qualitätsoffensive: Sach- und Fachkunde sowie Versicherungspflicht für Makler und Hausverwalter rasch einführen.
  • Mietpreisbremse ist Baubremse: Weniger Investitionen in Bestand und Neubau werden die Folge sein.
  • Ermächtigungsgrundlage für Länder zur Ausweisung der entsprechenden Gebiete mit realer Wohnungsknappheit, muss aufgrund des massiven Eingriffs in die Eigentumsrechte und die Vertragsfreiheit hohe Anforderungen enthalten. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind zu vermeiden.
  • Mietpreisbremse nützt Wohnungssuchenden mit kleinerem Budget nichts, da sich der Vermieter für den Mieter mit geringerem Ausfallrisiko entscheiden wird.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD äußert sich zum sogenannten Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsgesetz sowie zur Mietpreisbremse. Beide Gesetzesvorhaben werden derzeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ausgearbeitet. Der Immobilienverband IVD nimmt hierzu wie folgt Stellung.

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