Graffiti polarisiert: Für die einen ist es kreative Street-Art, für die anderen eine ungewollte Verschandelung von Gebäudefassaden. Während legale Graffiti und Urban Art zunehmend Anerkennung als Kunstform gewinnen, stehen Hauseigentümer häufig vor der Herausforderung, Schmierereien und sogenannte Taggs wieder zu entfernen. Der Immobilienverband Deutschland IVD gibt praktische Hinweise, wie Eigentümer und Verwalter im Ernstfall reagieren und wie sie sich wirksam schützen können.
IVD-Service: Graffiti an Immobilien Handlungsempfehlungen für Eigentümer und Verwalter
Rechtliche Einordnung und erster Handlungsbedarf
Ob eine Graffitidarstellung zulässig ist, hängt entscheidend davon ab, ob sie mit Zustimmung des Eigentümers erfolgt. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich rechtlich um Sachbeschädigung – eine Straftat. „Der erste Schritt für Eigentümer besteht daher darin, die Schmierereien sorgfältig zu dokumentieren, um im Anschluss Schadensersatzansprüche geltend machen zu können“, sagt IVD-Sprecher Stephen Paul.
Professionelle Entfernung und Kostenfrage
Im Anschluss an die Dokumentation sollte die betroffene Fläche fachgerecht gereinigt werden. Hier empfiehlt es sich, auf professionelle Dienstleister zurückzugreifen, um Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden. „Oft werden sogenannte abrasive Verfahren eingesetzt – also Reinigungsmethoden, bei denen die Farbe durch Reibung entfernt wird, etwa mit Hochdruckreinigern oder Sandstrahltechnik“, so Paul. Besonders wirksam sind diese Methoden, wenn die Fassade zuvor mit einer speziellen Schutzschicht behandelt wurde.
Die Kosten für die Entfernung trägt in der Regel der Eigentümer. Da es sich bei illegalem Graffiti jedoch um Sachbeschädigung handelt, können die Kosten unter Umständen vom Verursacher zurückgefordert werden. „Einige Kommunen bieten zudem finanzielle Hilfen oder sogar kostenlose Reinigungsdienste an. Hier lohnt sich die Nachfrage bei der örtlichen Verwaltung“, ergänzt Paul.
Präventive Maßnahmen gegen Graffiti
Um ungewollte Schmierereien gar nicht erst entstehen zu lassen, können Eigentümer vorbeugende Maßnahmen ergreifen:
- Beleuchtung und Überwachung: Eine gute Ausleuchtung und gegebenenfalls Videoüberwachung wirken abschreckend. Wichtig: Die Aufzeichnung öffentlicher Bereiche unterliegt datenschutzrechtlichen Vorgaben.
- Schutzbeschichtungen: Graffiti-Schutzversiegelungen erschweren das Anhaften von Farbe und erleichtern die spätere Reinigung erheblich.
- Farbwahl: Helle Fassadenfarben wirken auf viele Sprayer weniger attraktiv als dunkle oder matte Untergründe.
Bleiben Eigentümer auf den Kosten hängen?
Ob Mieter an den Beseitigungskosten beteiligt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Ist im Mietvertrag ausdrücklich geregelt, dass die Entfernung von Graffiti zu den umlagefähigen Betriebskosten gehört, ist eine Beteiligung möglich. Wenn die Fassade nicht in ihrer Substanz angegriffen ist und nur oberflächlich von der aufgebrachten Farbe gereinigt werden muss, handelt es sich nicht um Instandhaltungskosten. Die Beseitigung von Graffiti ähnelt dann eher einer Gebäudereinigung. Derartige Kosten sind ohne weiteres umlegbar.
Pressemitteilung vom 27. März 2025
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