Wer Baumaßnahmen zur energetische Verbesserung an einem vermieteten Gebäude durchführt, kann die Kosten als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen. Wird die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, können die Kosten gem. § 35 c EStG zu einem bestimmten Prozentsatz von der Steuerschuld abgezogen werden. Begünstigt sind alle Maßnahmen, die der Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) entsprechen. Dies sind im Wesentlichen:
- die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken,
- die Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen,
- die Erneuerung/ der Einbau einer Lüftungsanlage,
- der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung,
- die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind.