Pläne der Bauministerin für degressive AfA

Steuerliche Anreize sind ein erster Schritt für mehr Wohnungsbau

Auch wenn die Immobilienwirtschaft weiter auf den großen Befreiungsschlag durch die Politik warten muss: Die jetzt von Bauministerin Klara Geywitz ins Gespräch gebrachten steuerlichen Anreize sind ein erster Schritt für mehr Wohnungsbau in Deutschland. Die Ministerin greift damit eine Forderung des IVD und anderer Verbände auf, die sich schon seit Längerem für eine verbesserte steuerliche Abschreibung von Investitionen in den Neubau und die Sanierung von Immobilienbeständen aussprechen.

Das Bauministerium setzt sich dafür ein, dass im „Wachstumschancengesetz“ von Finanzminister Christian Lindner künftig eine degressive Abschreibung für Neubau-Maßnahmen vorgesehen wird. Demnach sollen in den ersten vier Jahren jeweils sieben Prozent der Baukosten abgeschrieben werden können. In den darauffolgenden vier Jahren sollen noch einmal fünf Prozent Abschreibung möglich sein. In den weiteren 26 Jahren dann 2 Prozent. Die aktuelle Regelung erlaubt linear drei Prozent. Die neue degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) will die Ministerin Geywitz zunächst bis Ende des Jahres 2030 befristen.

Der IVD begrüßt den Vorschlag aus dem Bauministerium, da die Steuererleichterung direkt bei Investoren ankommt, was aber auch nur dann richtig funktioniert, wenn die degressive AfA alle Baufertigstellungen ab 1. Januar 2024 einbezieht. Der aktuelle Plan der Ministerin umfasst nur solche Vorhaben, bei denen der Bauantrag ab Anfang nächsten Jahres gestellt wird.
Der Immobilienunternehmerverband empfiehlt außerdem dringend, mutig weitere Schritte zu unternehmen, um ausreichend Impulse für mehr Wohnungsbau zu geben. So sollte es für Selbstnutzer einen Schuldzinsabzug geben, da diese Gruppe die AfA generell nicht nutzen kann. Beides muss jetzt schnell in das Wachstumschancengesetz.

Ansprechpartner

Bundesverband

Leiter Kommunikation und Pressesprecher

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