Professionelle Hilfe vom IVD Makler ist konkreter Verbraucherschutz

Seit dem Zusammenschluss der beiden Traditionsverbände RDM (Ring Deutscher Makler) und VDM (Verband Deutscher Makler) zum Immobilienverband Deutschland – IVD im Jahre 2004 verbürgt sich der IVD mit seinem Leitbild, dem Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständiger, für seriöses Geschäftsgebaren.

Durch die Wettbewerbs- und Standesregeln sowie durch nachweisbare kontinuierliche Fortbildung der IVD-Mitglieder ist es dem Endverbraucher möglich, zwischen unqualifizierten Dienstleistern und einem IVD-Mitglied, welches durch das Führen des Verbands-Logos leicht erkennbar ist, zu unterscheiden. Der Abschluss und die Unterhaltung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist ebenso Pflicht wie die Marktkenntnis, die für die Bewertung einer Immobilie im Vorfeld einer Vermietung oder eines Verkaufs vonnöten ist. Eine Vertrauensschadenversicherung für alle Verbandsmitglieder gibt dem Endkunden eine zusätzliche Absicherung.

Durch eine zentrale Schlichtungsstelle mittels eines neutralen Ombudsmannes werden Streitigkeiten außergerichtlich gelöst. Außerdem können Verbraucher die Verbandsjuristen der Regionalgeschäftsstellen bei Problemen anschreiben, die um Aufklärung des Sachverhaltes und eine Streitbeilegung bemüht sind. Das gilt natürlich nur für Verbraucher, die sich für ein IVD-Mitglied entschieden haben. Da dem IVD nicht die Funktion einer Berufskammer obliegt, haben die Verbraucher, die kein IVD-Mitglied beauftragt haben, das Nachsehen und müssen auf eigene Faust rechtlichen -und oft teuren- Beistand suchen

Der Immobilienmarkt braucht Verlässlichkeit.

Meist ist es nur einmal im Leben, dass man eine Immobilie kauft und es ist die größte Investition im Leben des Erwerbers. Dabei ist Kompetenz des Vertragspartners der beste Ratgeber. Entsprechend ist es auch nur einmal im Leben, dass man eine Immobilie verkauft und man möchte einen angemessenen Preis dafür erzielen und das möglichst schnell.

Der IVD Makler ist rasch in der Lage, eine Bewertung vorzunehmen, die Immobilie per Exposé in das geeignete Licht zu stellen, in geeigneten Print- und Internetmedien zu werben, Besichtigungen nur mit Interessenten durchzuführen, die er im Vorfeld selektiert hat, einen Finanzierungsplan aufzustellen oder aufstellen zu lassen und alle Wege zu ebnen, an deren Ende der Notartermin steht.

Dass die Maklercourtage häufig ein Diskussionsthema in der Öffentlichkeit ist, hängt mit der Unkenntnis zusammen, dass die Provisionszahlung nicht gleich der Gewinn ist, der dem Makler nach Abzug aller Kosten übrigbleibt. Fixkosten wie beispielsweise Löhne für Angestellte, Büroanmietung, Fahrtkosten, insbesondere jedoch die besonders kostenintensive Bewerbung des Objekts, stehen neben einer nie hundertprozentigen Erfolgswahrscheinlichkeit einem Reingewinn von meist nicht einmal 10 % gegenüber. Da der Makler erfolgsabhängig arbeitet und von der Willensbildung Dritter abhängig ist, hat er häufig auch kostenintensive Auftragsbearbeitungen, die nicht ausgeglichen werden geschweige denn gewinnbringend zu Buche schlagen.

Viele Köche verderben den Brei.

Entgegen der landläufigen Meinung vieler Objektverkäufer ist es auch nicht immer positiv, gleichzeitig mehrere Makler mit der Vermarktung zu beauftragen in dem Glauben, das Objekt ließe sich dadurch schneller vermarkten. Das Argument, viele Makler gleichzeitig zu beauftragen, führt oftmals seltener zum Erfolg als einem Makler einen sog. Alleinauftrag zu geben. Denn angesichts der stärkeren Konkurrenzsituation wird sich der einzelne Makler meist nicht so engagieren wie ein alleinbeauftragter Makler.

Hinzu kommt, dass ein alleinbeauftragter Makler verpflichtet ist, die Interessen des Verbrauchers aktiv wahrzunehmen und sich für einen schnellen Verkauf einzusetzen, was bei Beauftragung mehrerer Makler im Wege eines sog. einfachen Maklerauftrages nicht der Fall ist. Schaltet der Verbraucher mehrere Makler ein, ist das Engagement naturgemäß gering und der Erfolg bleibt dem Zufall überlassen. Im ungünstigsten Falle kann es sogar passieren, dass die Provision doppelt bezahlt werden muss, weil die mehrere Makler mitursächlich am Vertragsabschluss mitgewirkt haben. Schließlich ist es auch der Vermarktung nicht zuträglich, wenn ein und dasselbe Objekt von mehreren Maklern gleichzeitig angeboten wird, so dass beim Endkunden der Eindruck erweckt werden kann, das Objekt sei nicht gut verkäuflich.

Der IVD Makler ist ein "überprüfter" Makler.

Der Verbraucher sollte sich nicht scheuen, den Makler danach zu fragen, ob er dem IVD als Berufsverband angehört. Mitglied im IVD kann nur werden, wer die entsprechende Fachkunde besitzt und diese dem Verband auch nachweist.

Ansprechpartner

IVD West

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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