Seit dem Zusammenschluss der beiden Traditionsverbände RDM (Ring Deutscher Makler) und VDM (Verband Deutscher Makler) zum Immobilienverband Deutschland – IVD im Jahre 2004 verbürgt sich der IVD mit seinem Leitbild, dem Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständiger, für seriöses Geschäftsgebaren.
Durch die Wettbewerbs- und Standesregeln sowie durch nachweisbare kontinuierliche Fortbildung der IVD-Mitglieder ist es dem Endverbraucher möglich, zwischen unqualifizierten Dienstleistern und einem IVD-Mitglied, welches durch das Führen des Verbands-Logos leicht erkennbar ist, zu unterscheiden. Der Abschluss und die Unterhaltung einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist ebenso Pflicht wie die Marktkenntnis, die für die Bewertung einer Immobilie im Vorfeld einer Vermietung oder eines Verkaufs vonnöten ist. Eine Vertrauensschadenversicherung für alle Verbandsmitglieder gibt dem Endkunden eine zusätzliche Absicherung.
Durch eine zentrale Schlichtungsstelle mittels eines neutralen Ombudsmannes werden Streitigkeiten außergerichtlich gelöst. Außerdem können Verbraucher die Verbandsjuristen der Regionalgeschäftsstellen bei Problemen anschreiben, die um Aufklärung des Sachverhaltes und eine Streitbeilegung bemüht sind. Das gilt natürlich nur für Verbraucher, die sich für ein IVD-Mitglied entschieden haben. Da dem IVD nicht die Funktion einer Berufskammer obliegt, haben die Verbraucher, die kein IVD-Mitglied beauftragt haben, das Nachsehen und müssen auf eigene Faust rechtlichen -und oft teuren- Beistand suchen