Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben am Freitag das sogenannte Solarpaket 1 beschlossen. Der Immobilienverband Deutschland IVD hatte sich im Vorfeld für Veränderungen an der bisherigen Gesetzeslage eingesetzt mit dem Ziel, die Investitionsbedingungen für Immobilieneigentümer und Mieter und den Zugang zu preiswertem Solarstrom zu verbessern.
Solarpaket 1 erleichtert Investitionen für Immobilieneigentümer und Mieter
Neue Gebäude-Definition ermöglicht Quartierslösungen für Energiewende im Immobiliensektor
Dr. Christian Osthus, Stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justitiar des Immobilienverband Deutschland IVD, erklärt dazu:
„Der IVD begrüßt die Einführung des Modells der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung durch das Solarpaket. Dieses eröffnet einen neuen Weg, um selbst erzeugten PV-Strom für Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter und Mieterinnen bereitzustellen. Ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der dezentralen Energiewende.
Für den Gesetzgeber bleibt jedoch noch etwas zu tun: Zwar sind die steuerlichen Hemmnisse für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bei der Versorgung ihrer Mieter mit Strom geringer geworden. Die Einschränkungen sollten jedoch besser völlig entfallen, damit bei Lieferung von Mieterstrom die entsprechenden Vermietungseinkünfte nicht unter bestimmten Voraussetzungen gewerbesteuerpflichtig werden.
Vermietern empfehlen wir jetzt, eine Solarstrategie für Ihre Immobilie zu entwickeln. Die Erweiterung der Definition des Begriffes ´Gebäude´ im Solarpaket auch auf baulich verbundene Anlagen wie Reihenhäuser, Blockrandbebauung oder Doppelhäuser ist ein guter erster Ansatz für die Umsetzung künftiger Quartierslösungen. Die gefundene Definition des ´Gebäudes´ sollte deshalb auch angewandt werden, wenn es um die Umsetzung der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie in deutsches Recht und deren Vorschriften in Bezug auf Sanierungsvorgaben, Ladesäuleninfrastruktur und Solarpflichten geht.“
Nach den Beschlüssen im Deutschen Bundestag und im Bundesrat am Freitag treten die Regelungen des Solarpakets 1 in Kraft, sobald der Bundespräsident das Gesetz ausgefertigt hat und es im Bundesgesetzblatt verkündet ist.
Pressemitteilung vom 29. April 2024
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