Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mit den Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes zwei wichtige Neuerungen für Wohnungseigentümer und Mieter beschlossen: Der Einsatz von Steckersolargeräten wird deutlich erleichtert und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (GdWE) können sich künftig auch virtuell versammeln.
Wohneigentumsrecht modernisiert
IVD informiert über virtuelle Eigentümerversammlungen und Balkonkraftwerke
Virtuelle Eigentümersammlungen werden möglich
„Wenn drei Viertel der anwesenden Eigentümer sich für die Durchführung der Eigentümerversammlungen in rein virtueller Form aussprechen, gilt dieser Beschluss künftig für drei Jahre“, erläutert Markus Jugan, Vizepräsident des Immobilienverband Deutschland IVD, die Gesetzesänderung und ergänzt: „Die Regelung ist ein wichtiger Schritt in die digitale Realität und erleichtert sowohl Eigentümern als auch Verwaltern die Herbeiführung dringender Beschlüsse.“
Allerdings gilt bis Ende 2028 eine Übergangsregelung, die weiterhin eine jährliche Präsenzsitzung vorschreibt. Diese Pflicht zur Präsenzversammlung soll Eigentümer schützen, die erst später in die Gemeinschaft eingetreten sind oder keinen Zugang zum Internet haben. Führen die Wohnungseigentümer jedoch vor Ende dieser Übergangsfrist einen einstimmigen Beschluss herbei, können sie auch schon früher auf die Präsenzsitzung verzichten.
Recht auf Zustimmung zu Balkonkraftwerken
Die Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes sehen außerdem erhebliche Erleichterungen beim Einsatz von Balkonkraftwerken vor, um Mieter und Wohnungseigentümer verstärkt dazu zu motivieren, Solaranlagen auf ihren Balkonen zu installieren.
Steckersolargeräte gelten damit als „privilegierte bauliche Veränderungen“, die Vermieter und Miteigentümer in der Regel hinnehmen müssen – ähnlich wie bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch für Menschen mit Behinderungen dienen. So haben Mieter künftig grundsätzlich ein Recht auf Zustimmung zur Installation von Balkonkraftwerken, doch hinsichtlich der möglicherweise erforderlichen Eingriffe in die Bausubstanz, der Statik, des Brandschutzes, der Gebäudesicherheit und der Optik hat der Vermieter das letzte Wort.
„Ein rechtzeitiger Dialog zwischen Vermieter, Mieter und anderen Eigentümern kann helfen, mögliche Probleme im Vorfeld auszuräumen“, rät Jugan und spricht sich für ein konzertiertes Vorgehen unter den Eigentümern aus. „In jedem Fall ist zu erwägen, ungenutzte Dachflächen für Photovoltaikanlagen zu nutzen, um einen optischen und technischen Flickenteppich zu vermeiden.“
Sobald die Gesetzesänderung vom Bundespräsidenten ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt das Gesetz in Kraft. Damit ist Anfang Oktober 2024 zu rechnen.
Pressemitteilung vom 27. September 2024
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